Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der freiberuflichen Übersetzerin Britta Weber M.A. (Translation Weber)
[Stand: Januar 2024]
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden kurz: „Kunde“) und der freiberuflichen Übersetzerin (im Folgenden kurz: „Übersetzerin “) als Auftragnehmerin fest. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie sind außerdem geltende Grundlage für künftige Geschäfte zwischen den beiden genannten Parteien.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzungsagentur Weber nur verbindlich, wenn die Übersetzungsagentur Weber diese im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
2. Zusammenarbeit zwischen Kunde und Übersetzerin
2.1 Der Kunde muss die Übersetzerin, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen unterstützen und ihr außerdem entsprechende Kontaktpersonen für Rückfragen zu nennen. Die folgenden Dokumente müssen der Übersetzerin vom Kunden, sofern vorhanden und offenkundig übersetzungsrelevant, zur Verfügung gestellt werden: Stil-Richtlinien, unternehmensinterne Terminologie, Fachterminologie; bereits bestehende Übersetzungen, relevante Übersetzungseinheiten aus „Translation Memories“; im Ausgangstext referenzierte Publikationen, technische Unterlagen und Anschauungsmaterial, Schulungsmaterial; Internetadressen; Paralleltexte; Hintergrundtexte; bestimmte Technologien (insbesondere andere als die gängigen „Office“- Anwendungen).
2.2 Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, der Übersetzerin bereits vor Angebotslegung den Verwendungszweck mitzuteilen, z. B. ob diese nur zur eigenen Information; zur Veröffentlichung und/oder Werbung; für rechtliche Zwecke und/oder Patentverfahren; oder einem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch die damit befasste Übersetzerin von Bedeutung ist.
2.3 Die Übersetzerin muss offensichtliche Mängel (z. B. widersprüchliche Angaben, Formfehler oder inhaltliche Unklarheiten etc.) des Ausgangstextes mit dem Kunden klären bzw. diesen darauf aufmerksam machen.
2.4 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt allerdings ausschließlich in die Verantwortung des Kunden. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlichen und terminologischen Ungenauigkeiten des Ausgangstextes usw. ergeben, ist eine Haftung der Übersetzerin ausgeschlossen.
2.5 Die Zahlenwiedergabe durch die Übersetzerin bezieht sich ausschließlich auf den Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt für Namen und Adressen von Personen.
2.6 Die Übermittlung der Zieltexte erfolgt ausschließlich mittels E-Mail-Transfer oder einschlägiger Datentransfersoftware.
3. Angebot/Auftrag und Umfang der Leistung
3.1 Der Leistungsumfang gegenüber dem Kunde umfasst grundsätzlich nur das reine Übersetzen.
3.2 Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten. Die Übersetzerin muss die angefertigten Übersetzungen, sofern nicht anders vereinbart, in elektronischer Form an den Auftraggeber liefern.
3.3 Etwaige Sonderwünsche müssen separat vereinbart und entsprechend dem zusätzlichen Zeitaufwand entgolten werden (Sonderformate, Fahnenkorrektur, CMS, Projektmanagement bei multilingualen Aufträgen usw.).
3.4 Die Übersetzerin verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und pünktlich an den Kunden zu liefern.
3.5 Der Kunde darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, ist eine diesbezügliche Haftung der Übersetzerin ausgeschlossen.
3.6 Die Übersetzerin hat das Recht, den Auftrag in Absprache mit dem Kunden an gleichermaßen qualifizierte Übersetzer/innen weiterzugeben. Allerdings bleibt sie in einem solchen Falle ausschließliche Vertragspartnerin des Kunden.
3.7 Ein Angebot der Übersetzerin inklusive der Kostenangabe gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original, per Fax oder E-Mail,) und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Angebote gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Das Angebot wird immer nach bestem Fachwissen der Übersetzerin erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für dessen Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen von über 15 % ergeben, so wird die Übersetzerin den Kunden davon umgehend schriftlich informieren.
4. Termine, Lieferung
4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Übersetzerin maßgebend. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des von der Übersetzerin angenommenen Auftrages und hat der Kunde an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so muss der Kunde dies im Vorhinein bekannt zu geben.
4.2 Kunde und Übersetzerin den Eingang des Ausgangstextes und aller zur Hintergrundinformation notwendigen Unterlagen bei der Übersetzerin; bei Bedarf den Eingang eines Korrekturexemplars beim Kunde, die Rücksendung des Korrekturexemplars an die Übersetzerin sowie den Eingang der Übersetzung beim Kunden in der vereinbarten Lieferform vereinbaren.
4.3 Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins jeglicher Geschäfte ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Übersetzerin die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden. 5.4. Die mit der Lieferung der Übersetzung und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt alleine der Kunde.
4.4 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die der Übersetzerin vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages bei der Übersetzerin. Diese hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages verwahrt werden. Danach ist diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.
4.5 Für die Dauer der Aufbewahrung ist die Übersetzerin verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, ihre Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise für Übersetzungen, Korrekturlesen und Lektorat bestimmen sich, soweit nichts anderes (z.B. per individuellen Angebot) vereinbart worden ist, nach der Preisliste der Übersetzerin, die für die jeweilige Art der Übersetzung anzuwenden ist.
5.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B.: Wörter, Normseiten, Stundensätze oder angebotene und vereinbarte Pauschalpreise.
5.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
5.4 Für Eil- oder Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge berechnet werden, die vorab schriftlich vereinbart werden müssen.
5.5 Die Leistungen der Übersetzerin sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
5.6 Die Übersetzerin ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Dies erfolgt insbesondere bei Neukunden und Aufträgen mit einem hohen Volumen, die eine hohe zeitliche Bindung erfordern.
5.7 Wurden zwischen dem Kunden und der Übersetzerin Teilzahlungen (z. B. eine Anzahlung) vereinbart, ist die Übersetzerin bei Zahlungsverzug des Kunden bei jeglichen Arten von Aufträgen berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für sie und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der Kunde seinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Übersetzung sowie bereitgestellte Unterlagen können seitens der Übersetzerin zurückbehalten werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (5 %) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
6. Höhere Gewalt
6.1 Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat die Übersetzerin dem Kunden, sofern möglich, unverzüglich darüber zu informieren. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Übersetzerin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Übersetzerin eine Entschädigung für bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits erbrachten Leistungen zu leisten.
6.2 Als Fall höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung, Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch die Übersetzerin selbst nicht beeinflussbarer, unvorhersehbarer Ereignisse, die die Übersetzerin nachweislich und entscheidend daran hindern, den Auftrag vereinbarungsgemäß ausführen zu können.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
7.1 Sämtliche Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (ausführliches schriftliches Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung anzumelden.
7.2 Beim Korrekturlesen und Lektorat gilt die Leistung nicht als mangelhaft, wenn nur noch vernachlässigbar wenige Fehler im Text enthalten sind. Absolute Fehlerfreiheit bei den bearbeiteten Texten kann nicht garantiert werden. Die Fehlertoleranz liegt bei höchstens 5%. Bei umfangreichen Korrekturen (viele Fehler und starke Formulierungsschwächen) ist gegebenenfalls eine Nachbesserung der Textbearbeitung der Auftraggeberin sinnvoll. Diese Abschlusskorrektur stellt keine Nachbesserung der Leistung der Übersetzungsagentur Weber dar und ist demnach kostenpflichtig.
7.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Übersetzerin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von der Übersetzerin behoben, so hat der Kunde weder einen Anspruch auf Preisminderung noch Wandlung des Vertrages.
7.4 Wenn die Übersetzerin eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, beziehungsweise die Verbesserung für den Kunde mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Minderung des vereinbarten Preises (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages.
7.5 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur eigenmächtigen oder sonstigen Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der Kunde verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
7.6 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung der Übersetzerin für Mängel nur dann, wenn der Kunde in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn der Übersetzerin dafür Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der von Kunde keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden.
7.7 Für von Kunde beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Übersetzerin, sofern diese nicht mit der Lieferung an den Kunden zurückgegeben werden, als Verwahrerin lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht jedoch nicht.
7.8 Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird für von der Übersetzerin für die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie z.B. E-Mail) keine Haftung der Übersetzerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien, elektronisch automatisch geänderte Formatierungen) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit desselben vorliegt.
7.9 Alle Schadenersatzansprüche gegen die Übersetzerin, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Übersetzerin [d. h. lediglich durch die Übersetzung selbst, nicht durch den Ausgangstext] verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
7.10 Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Übersetzerin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Verschwiegenheitsverpflichtung
8.1 Alle dem Kunde überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten Eigentum der Übersetzerin.
8.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie selbst erstellte Übersetzung, Korrektur, das Lektorat, Translation Memories, Terminologielisten, Skripte usw. bleiben geistiges Eigentum der Übersetzerin. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen darf nur mit Zustimmung der Übersetzerin erfolgen. Eine Übergabe dieser Unterlagen an den Kunden auf dessen Wunsch wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.3 Die Übersetzerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob Kunde an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen und ist daher berechtigt, anzunehmen, dass dem Kunden alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen. Der Kunde sichert daher ausdrücklich zu, dass der über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Übersetzerin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet.
8.5 Die Übersetzerin ist Urheberin der Übersetzung. Daher steht ihr daher das Recht zu, als Urheberin genannt zu werden. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name der Übersetzerin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren nachträglicher Zustimmung.
8.6 Die Übersetzerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihr beauftragte Dienstleister zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
9. Vertragskündigung und Rücktrittvereinbarung
9.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Auftragsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes sowie die Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Vertragskündigung angefallenen Kosten zu.
9.2 Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 30% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. einem Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden.
10. Allgemeines
10.1 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
10.2 Grundlage dieser AGB ist deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt a.M., Deutschland (Sitz von Translation Weber bzw. der Übersetzerin Britta Weber).